Arkansas

Verfassung für den Staat von Arkansas, Artikel 11 - Miliz

Sec. 1. Personen, Militärdienst. Die Miliz besteht aus der Gesamtheit der Lage Körper männliche Personen, Personen mit Wohnsitz in dem Staat, im Alter zwischen achtzehn und vierzig bis fünf Jahre, ausgenommen wie befreit werden können durch die Gesetze der Vereinigten Staaten oder in diesem Staat, und so organisiert werden, officered, bewaffnet und ausgerüstet und ausgebildet in einer Weise erfolgen kann durch Gesetz.

Sec. 2. Volunteer Unternehmen. Volunteer Unternehmen der Infanterie, Kavallerie und Artillerie werden können, die auf diese Weise und mit solchen Beschränkungen kann durch Gesetz.

Sec. 3. Privileg, die Mitglieder von Festnahme. Die Freiwilligen und Milizen ist in allen Fällen (mit Ausnahme von Verrat, Verbrechen und Verstoß gegen den Frieden) werden privilegierte von Festnahme während ihrer Teilnahme an Muster und die Wahl der Offiziere, und bei der laufenden und der Rückkehr von den gleichen.

Sec. 4. Behörde zu rufen oder Freiwilligen-Miliz. Der Gouverneur wird, wenn die Generalversammlung nicht im Plenum, die Macht haben, um die Freiwilligen-Miliz oder, oder beides, für die Ausführung der Gesetze, stoßen Invasion, Unterdrückung Aufstand und zu bewahren, den öffentlichen Frieden in einer Weise erfolgen kann, die von Recht.


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